ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • §1 Vertragsschluß und-dauer

Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen der Maslyannikov-Academie de Danse GmbH  (Académie de Danse) und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der Ballettschule Maslyannikov-Academie de Danse GmbH. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.

  • §2 Anmeldung

Die erstmalige Anmeldung bei der Académie de Danse kostet € 60,-. Die Kundendaten werden in einer Datenbank erfasst. Alle SchülerInnen bekommen einen Magnetchip (gilt als Mitgliedskarte), welcher die Anwesenheit sowie Mitgliedsidentität digital aufzeichnet. Der Magnetchip dient dem „Check-In“ am Lesegerät bei jedem Besuch in der „Académie de Danse“. Die Anwesenheit kann einmal jährlich auf Anfrage an den Erziehungsberechtigten übermittelt werden. Die einmalige Gebühr für den Magnetchip  beträgt €20,- welche bei Verlust und Vertragskündigung nicht refundiert wird. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Chip-Anhängers (der Mitgliedskarte) zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail oder im Büro zu melden. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar.

  • §3 Zahlungsbedingungen

Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen Kursgebühren. Der Monatsbeitrag zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am 3. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus einmalig für die gesamgte Mindestvertragslaufzeit (Semester (5 Monate)/September-Januar & Februar-Juni oder Schuljahr) oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA Basislastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen ist Académie de Danse berechtigt, diese Erhöhung an das Mitglied weiterzugeben. Ebenso werden Ermäßigungen der Umsatzsteuer entsprechend weitergegeben. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren.

Liegen wichtige gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Tanzunterrichts für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.

Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von € 7,- verrechnet

Gerät der Kunde trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung eines Betrages, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Académie de Danse berechtigt, den Vertrag aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

  • §4 Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich bei der Maslyannikov-Academie de Danse GmbH eingehen. Der Vertragspartner kann bis zum fünften Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Kalendermonats kündigen (zB.: Kündigung ergeht per 04. April an Maslyannikov-Academie de Danse GmbH so hat Vertragspartner hat Monatsgebühr April und Mai zu leisten). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Maslyannikov-Academie de Danse GmbH an.

  • §5 Film, Video- und Fotoaufnahmen

In der Ballettschule „Academie de Danse“ werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Auch Videoaufnahmen während des Unterrichts werden erstellt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, daß von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies schriftlich der „Academie de Danse“ mit. Andernfalls geht die „Academie de Danse“ davon aus, daß er der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz der Maslyannikov-Academie de Danse GmbH übergehen. Die Fotos werden z. B. von der „Academie de Danse“ auf der Internetseite www.addvienne.at, Facebook, YouTube oder Instagram eingestellt. Sofern der Vertragspartner dies nicht wünscht, kontaktiert er die „Academie de Danse“, welche das Foto sodann entfernen wird.

  • §6 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der „Academie de Danse“ geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der „Academie de Danse“ oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung, die auf Vorsatz und grobe sowie leichte Fahrlässigkeit beschränkt ist, ausgeschlossen. Für die Garderobe des Vertragspartners bzw. anderweitige (Wert)- Gegenstände etc. wird keine Haftung übernommen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instand gesetzt. SchülerInnen werden nur während des gebuchten Unterrichts im Ballettsaal vom unterrichtenden Dozenten beaufsichtigt. Ausserhalb des Unterrichts haften Eltern für Ihre Kinder. Die „Académie de Danse“ übernimmt keine Haftung. Diejeniegen SchülerInnen, welche die erforderliche Disziplin bei einem Unterricht verletzen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

  • §7 Sonstiges

Das Verursachen von Lärm ist in den Räumlichkeiten der „Académie de Danse“ und im Stiegenhaus verboten. Das Mitglied erklärt, dass es die in der Ballettschule aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anerkennt. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zu der Ballettschule schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat der Kunde dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht sowie das Tragen entsprechender Ballettbekleidung ist erforderlich. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Dozenten vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen.

  • §8 Wirksamkeit

Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist der Vertragspartner, mit den gesetzten AGBs von Maslyannikov-Académie de Danse GmbH „Académie de Danse“ einverstanden und akzeptiert. Mit dem erwerd eines Abonements werden die Schulordnung und AGBs der „Académie de Danse“ akzeptiert.

  • §9 Ferien

Die Ferien und Feiertage wollen der Homepage oder an der Rezeption der „Académie de Danse“ entnommen werden. Diese Freitage sind dem Schulsystem angepasst und beinhalten keine Fenstertage.

AGBs der Ballettschule Académie de Danse / „Maslyannikov-Academie de Danse GmbH“ ab 11. Juli 2018

ALLGEMEINE INFORMATION

  • Grundlegendes & geschichtlicher Abriss

Die Ballettakademie & Tanzschule „Académie de Danse“ wurde im Januar 2016 von Maslyannikov Oleksandr (ehem. Staatsopernballetttänzer 2001-2014/Ballettlehrer & Choreograf der Volksoper und Theaters Baden 2014-2015) gegründet. Die Zahl der SchülerInnen seit der Gründung umfasst 142 (stand November 2017). Im Oktober 2017 wurde „Académie de Danse“ von dem österreichischen Tanzrat (Austrian Dance Council) geprüft und „Gütesiegel“ wurde überreicht. „Académie de Danse“ befindet sich in einer Zusammenkooperation mit dem Theater St. Poelten zwecks der Vorbereitung zukünftige Balletttänzer/innen. „Académie de Danse“ ist in drei diverse Richtungen eingeteilt: Ballett- und Tanzkurse für Kinder und Jugendliche auf der „hobbymäßigen“ Basis (Amateurs), professionelle Ballettausbildung für Kinder und Jugendliche (professionelle Ballettausbildung „Junior Ballett“) und Tanzkurse für Erwachsene (Open Class). Laut der oben genannten diversen Richtungen werden folgende Kurse angeboten:

  1. „Amateurs“: Pre-Ballett, Pre-Cycle, Initiation, Ballett-Optional, Teens Ballett;
  2. „Junior Ballett“: Cycle, JB2, JB5, JB6, JB7;
  3. „Open Class“: Open Class Ballett & Open Class Repertoire.
  • Eine professionelle Tanzausbildung

Die Tanzausbildung in der Ballettakademie & Tanzschule „Académie de Danse“ (ADD) dauert 10 Jahre (ab 6 Jahren) und mit einem staatlich anerkannten Diplom der paritätischen Kommission abgeschlossen.

Im Schuljahr 2019/2020 haben die Schüler/innen mit einem Programm von Montags bis Samstags Unterricht. Die Fächer sind: Klassisches Ballett für alle Klassen (60-90 Minuten), Pointe Technik (für Mädchen) und Boys Ballet (Jumps & Turns/für Burschen), Floor-Barre (Gymnastik für Balletttänzer/innen), Pas de Deux, Charaktertanz, Musical, Contemporary & Modern Ballet und Repertoire. Unser Team umfasst 9 Pädagogen, Administration und Sekretariat.

  • „Junior Ballett“ der Ballettakademie „Académie de Danse“

Unsere professionelle Gruppe „Junior Ballett“ (JB) zur Vorbereitung unserer Schüler für die zukünftige Arbeit auf den Bühnen der Welt – unter ständiger Kontrolle des Ballettmeisters. Die jungen Tänzerinnen und Tänzer im Alter von 8 Jahren haben somit die Möglichkeit, nach ihrer Ausbildung im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen Bühnenerfahrung zu sammeln, wie dies heute von internationalen Ballettkompanien als Voraussetzung für ein Engagement gefordert wird. Jeder Teilnehmer legt die Bühnenreifeprüfung ab, danach wird eine Urkunde ausgehändigt. Die Richtung JB besteht aus 6 Klassen (JB2-JB7). Jede Ballettgruppe unterscheidet sich in Alter, Fertigkeit und Erfahrung. Die Teilnahme in „JB“ fordert die Erfüllung der gesetzten Voraussetzungen: die verpflichtende Unterrichtseinheiten (mind. pro Woche: x5 für JB2, x6 für JB5, x10 für JB6 & JB7), obligatorische Anwesenheit, Zuteilung zu Aufführungen, Proben und Tanzwettbewerben sowie die Teilnahme an der Kontrollprüfung der paritätischen Kommission. Alle Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die Unterlagen lesen und mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung (Vorlage bekommen alle) innerhalb der ersten Schulwoche im laufenden Semester oder bei der außerordentlichen Anmeldung bestätigen.

  • Stundenplan/Schulordnung/AGB/Einverständniserklärung

Von Montag bis Freitag (16-20 Uhr) sowie Samstags (10-14 Uhr) findet der Unterricht (verpflichtend für JB) statt. Zusätzliche Proben der Ballettschule, sowie die für Veranstaltungen der „Académie de Danse“, Fremdveranstaltungen, Gastspiele und Schulkooperationen werden während des laufenden Schuljahres kommuniziert.

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Schulordnung, Hausordnung, Anmeldeformular, Stundenplan und AGB (für JB zusätzlich „Einverständnis“). Für eine erfolgreiche Anmeldung sind alle Unterlagen auszufüllen und zu signieren. Die oben genannten unterschriebenen Dokumente müssen bei dem Sekretär oder Administrator abgegeben werden.

Beachten Sie bitte, dass Unterrichtseinheiten oder Proben angesichts der Vorbereitung der Schüler/innen für kommende Aufführungen länger dauern können.

  • Hinweis zu Entschuldigung

Bitte entschuldigen Sie ihr Kind rechtzeitig, wenn es krank geworden ist oder nicht zum obligatorischen Unterricht kommen kann: acad.danse@gmail.com)

  • Kontaktpersonen

Geschäftsführender Direktor: direktionballettschule@gmail.com

MA Oleksandr Maslyannikov

Administration: managementballettschule@gmail.com

MBA, LL.B. Jura Konstantin Masliannikov

Sekretariat: acad.danse@gmail

  • Abkürzungen bei Aussendungen

Bitte entnehmen Sie folgender Liste gängige Abkürzungen der Ballettschule ADD:

ADD – „Académie de Danse“ Ballettakademie & Tanzschule

HP – Hauptprobe

SP – Stellprobe (in der ADD oder auf der Bühne)

BO – Bühnen-Orchester-Probe

BAT – Ballettakademie & Tanzschule

WS – Workshop/Master class

GA – Garderobe;

BR – Büro/Warteraum

  • BAT/Garderobe/Büro & Warteraum

GA dient den Kindern der ADD als Garderobe und Warteraum. Die Kinder können hier Mäntel, Jacken und Schuhe sowie ihre Schultaschen deponieren. In den Ballettsälen herrscht Hausschuhpflicht. Der Wartebereich (BR) ist nicht sehr groß, aus diesem Grund wird ein längerer Aufenthalt der Eltern nicht so gerne gesehen. Eine kurze Wartezeit bei Bringen und Abholen ist aber kein Problem. Im Büro bzw. im Schulbereich laut der gesetzten Hausordnung herrscht Respekt, respektvolle und gegenseitige Wertschätzung, die für alle Mitglieder sowie Gäste der Schulgemeinschaft oberste Maxime sind. Lärm, Anstößigkeit, Gewalttätigkeit, Sachbeschädigung, Respektlosigkeit, Beleidigung oder Diskriminierung können nicht toleriert werden sowie können zum Hausverbot bzw. zu den diversen Rechtsfolgen führen. Aus Sicherheitsgründen können die Tatsachen der oben genannten geschehenen rechtswidrigen Handlungen, die gesetzte Regeln verletzen,  als  Beweismittel aufgenommen und protokolliert werden.

  • Jause

Die Unterrichtsdauer kann 45ˆ, 60ˆ, 75ˆ oder 90ˆ Minuten dauern und es ist sinnvoll eine leichte Kleinigkeit, Früchte und Getränke dabei zu haben; ein Getränk- und Sandwich Automat befindet sich im Warteraum (BR) und kann bei Bedarf auch benutzt werden. Eine Plastikflasche gefüllt mit Wasser darf auch in den Ballettsaal mitgenommen werden. Essen in den Ballettsälen ist streng verboten.

  • Zuteilung zu Aufführungen/Teilnahme an den Aufführungen

Die Teilnahme an den jeweiligen Aufführungen ist freiwillig (ausg. „Junior Ballett“). Für die jeweiligen Aufführungen die Direktion der BAT schlägt den Ballettlehrern und Choreografen eine Besetzung vor. Je nach Bedarf (Anzahl der Kinder, Alter, Gruppe usw.) erfolgt die Zuteilung. Beachten Sie bitte, dass die reguläre Unterrichtsteilnahme eine Vorsetzung für die Teilnahme ist.

  • Proben

Sobald die Kinder zu den jeweiligen Aufführungen zugeteilt werden, erfolgen ein bis zwei Kostümproben. Die Proben finden zuerst in der ADD, später außer Haus (zB Theater) statt. Abhängig von der jeweiligen Aufführung finden unterschiedlich viele Proben statt (alle Mitglieder werden per E-Mail oder in ADD informiert). Neben den regulären Aufführungen werden für die Kinder der ADD auch Mitwirkungen bei den Bällen sowie Schulkooperationen, Fremdveranstaltungen oder Tournee organisiert.

  • Online Plattform

Auf der ADD Homepage www.addvienne.at „Neuigkeiten/Events“ können Sie den aktuellen Plan der BAT einsehen.

  • Kostüme Gewand

Für die jeweiligen Aufführungen muss das Gewand von jedem/er Schüler/in selbst besorgt werden, falls die Kostüme von der ADD zur Verfügung nicht gestellt werden.

HAUSORDNUNG

Grundlegendes

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben Rechte und Pflichten. Jeder hat Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft oberste Priorität. Gewalttätigkeit, Sachbeschädigung und Respektlosigkeit können nicht toleriert werden. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den SchülerInnen sowie begleitenden Personen nicht mitgebracht werden.

Die SchülerInnen haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit den Ertrag der Unterrichtsarbeit zu fördern. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sind, wie auch alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend zu behandeln. Entstandene Schäden müssen, soweit der Schülerin/dem Schüler zumutbar, von ihr/ihm selbst behoben werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen beschädigte Gegenstände im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

  • 1 Aufenthalt im Schulbereich

Ab 15 Uhr Montags-Freitags ist die Ballettschule für unsere SchülerInnen geöffnet und ab 20 Uhr (Samstags ab 15 Uhr) ist die Ballettschule geschlossen. An Sonntagen und staatlichen Feiertagen ist die Schule geschlossen. Außerordentliche Proben- bzw. Unterrichtszeiten werden von der Leitung der Ballettschule während des Schuljahres bekannt gegeben.

Schulfremde Personen

müssen sich bei der Rezeption anmelden.

Pausenaufenthalt

Kurze Pausen werden von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich in den Unterrichtsraumen bzw. Garderoben verbracht.

  • 2 Arbeitsraum Ballettschule

Pünktlichkeit und Unterrichtsbesuch:

Pünktliches Erscheinen ist für alle Mitglieder der Ballettschule eine Notwendig. Wer verspätet zum Unterricht kommt, stört und zeigt mangelnde Rücksicht gegenüber Lehrern und Mitschülern. Wiederholte Unpünktlichkeit ist nicht tolerierbar. Eltern, Erziehungsberechtigte sowie begleitende Personen dürfen nicht während des Unterrichts in den Ballettsälen anwesend sein.

Der Unterrichtsbesuch ist eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen. Dies beinhaltet auch das Mitbringen von Unterrichtsmaterialen, wie z.B. Schläppchenschuhe, Spitzenschuhe, Trikots, Tutus und notwendige Bekleidung.

 Fernbleiben von Unterricht & Stellprobe:

Erkrankungen von SchülerInnen muss der Leitung der Ballettschule von dem gesetzlichen Vertreter schriftlich oder per Mail umgehend gemeldet werden. Das unentschuldigte Fernbleiben der Schülerin/des Schülers an den von der Ballettschule während des Schuljahres bestimmten Stellproben (ab der 3. Stellprobe) kann dazu führen, dass den getroffenen Schülern/innen an der Teilnahme abgesagt werden kann.

Für das Fernbleiben (gilt nur für „Junior Ballett“) ab dem 3. Unterrichtstag ist eine schriftliche Entschuldigung von dem/der gesetzlichen Vertreter/in zu bringen. Dauert eine Fernbleiben (gilt nur für „Junior Ballett“) länger als zwei Wochen, kann die Schüler/in von der Teilnahme an den Tanzwettbewerben, Veranstaltungen, Aufführungen abgemeldet werden.

Elektronische Geräte (Handys, Smartphones, Gameports, Laptops, Tablet-Computers usw.), die im Unterricht keine Verwendung finden, sind im Ballettsaal nicht erlaubt. Spezielle Bestimmungen für Sonderunterrichtsräume sind einzuhalten.

  • 3 Lebensraum Ballettschule

Umfangsformen:

Gute Umgangsformen wie Grüßen, Höflichkeit, respektvoller Umgang miteinander, Hilfeleistung und Rücksichtnahme, tragen zu einem guten Schulklima bei.

Mit Beginn der Unterrichtsstunde befinden sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen. Während der Unterrichtseinheiten bleiben die Türen der Klassenzimmer geschlossen, während der Pausen bleiben die Türen der Klassenzimmer geöffnet.

Mitbrachte Getränke und Jause sind ausschließlich in den Pausen zu konsumieren; Essen ist in den Ballettsälen nicht erlaubt. Das Betreten der Ballettsäle mit den Straßenschuhen ist verboten.

Am Ende der letzten Unterrichtsstunde übernehmen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit dem Lehrer/der Lehrerin dieser Stunde die Verantwortung für ein ordentliches Verlassen des Ballettsaales: Verschmutzungen entfernen, Sessel zurück bzw. zusammenstellen, Licht abdrehen, Fenster und Türen schließen.

  • 4 Das Rauchen

ist im Schulgebäude verboten; vor dem Schulgebäude ist im Sinne der Kinder und Jugendlichen eine rauchfreie Zone von mindestens 10 Metern von dem Haupteingang einzuhalten.

  • 5 Schulbereich

Im Schulbereich ist die Benutzung bzw. das Mitbringen von Scootern, Skateboards, Inlineskates und dergleichen aus Sicherheitsgründen verboten. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Geldbeträge und gestohlene Gegenstände.

Die Hausordnung

Gilt für die Student/inn/en der Ballettschule „Académie de Danse“ sowie dazugehörige Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitungspersonen) und ist integrierter Bestandteil der Schulordnungen der Ballettschule „Académie de Danse“ und gilt ab 1. Januar 2016

Die Hausordnung befindet sich in einer Zusammenhang mit den gesetzten AGB & AInfo.